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Auszug aus DVT 56 – über die Berücksichtigung der Umweltbelange in der Raumplanung - Juni 2007
Fragen an Leon Feuerlein, Leiter der Abteilung Stadt- und Umweltplanung, Stadt Offenburg

Umwelt: Angewandte Subsidiarität

DVT: Auf welcher Gebietseben werden die Umweltrichtlinien der EU umgesetzt?
Die europäischen Luft- und Wasserrichtlinien werden auf Ebene der Bundesländer umgesetzt, die einen Teil dieser Aufgaben auf die Kreise übertragen. Im Bereich Lärmschutz wird die Ausarbeitung der Maßnahmenpläne vermutlich in die Zuständigkeit der Gemeinden fallen. Die Schutzgebiete für das EU-Programm Natura 2000 werden nach Konsultation der Gemeinden vom Land vorgeschlagen. Bei der Luftreinhaltung haben die Kommunen eine begrenzten Handlungsspielraum: Information, Festlegung der Entwicklungsflächen, Förderung des Fahrradverkehrs usw.

DVT: Wie vereinbaren Sie Umweltplanung und Raumplanung auf der Arbeitsebene?
Die Kommunen stellen einen Flächennutzungsplan und einen Landschaftsplan auf. Der FNP wird im Hinblick auf Umwelterfordernisse geprüft, die sich möglicherweise aus dem Landschaftsplan ergeben. In letzterem legt die Gemeinde ihre Ziele im Bereich Umwelt fest. Doch das Gesetz sieht für diese Pläne keine Fortschreibungsfrist vor, sodass einige dementsprechend alt sind.

DVT: Werden die städtebaulichen Planungsgrundlagen dem Umweltschutz gerecht?
Sie tragen dazu bei. Stadtentwicklungsvorhaben können nur dann realisiert werden, wenn der FNP die Berücksichtigung der Umweltbelange gewährleistet. Er wird im Übrigen einem Planfeststellungsverfahren unterzogen. Wichtig sind der politische Willen und die Art, in der Planungsunterlagen umgesetzt werden. Das Gesetz schreibt bei Umweltbeeinträchtigungen Ausgleichsmaßnahmen vor. Solche „Ökokonten“ müssen für ein Entwicklungsgebiet, ein Viertel oder einen Bebauungsplan immer wieder auf den Nullstand gebracht werden. Wer bauen will, muss Ausgleichsmaßnahmen finanzieren, und zwar vorrangig im gleichen Viertel.

DVT: Wer legt die Prioritäten fest, wenn es um Ausgewogenheit zwischen Umwelt und Entwicklung geht?
Alle politischen Entscheidungen werden auf Arbeitsebene vorbereitet, vom Bürgermeister vorgeschlagen und vom Stadtrat beschlossen. Der Stadtrat ist repräsentativ (Offenburg: 40 Stadträte) und verfügt innerhalb des gesetzlichen Rahmens über einen großen Handlungsspielraum (Natura 2000, Gesetze über Wasser und Luft, Schutz des Privateigentums usw.). Er ist zur Einhaltung des vom Regionalverband aufgestellten Regionalplans verpflichtet, der allerdings sehr allgemein gehalten ist. Im Konfliktfall ist ein Dialog zwischen Stadt und Kreis bzw. Land erforderlich.

DVT: Wie sind die Verwaltungsebenen in den einzelnen Gebieten strukturiert (Einzugsgebiete)? Die Stadtplanung ist eine Zuständigkeit der Kommunen. Deren Zahl ist in Deutschland allerdings geringer als in Frankreich, denn in den 1970er-Jahren wurden viele kleine Gemeinden an größere angegliedert. Mit Offenburg fusionierten damals elf Kommunen. Die Gemeinden können sich zu Zweckverbänden zusammenschließen, um beispielsweise gemeinsam einen FNP aufzustellen. Offenburg hat das mit vier anderen Gemeinden gemacht. Dazu muss die Stellungnahme der für Wasserwirtschaft und große Wasserläufe zuständigen staatlichen Stellen eingeholt werden, allerdings steht die Berücksichtigung der Empfehlungen dem Stadtrat – unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen – frei.

DVT: Wie wird mit Umweltaufgaben verfahren, die nur schwer lokal verortet werden können, wie zum Beispiel die erneuerbaren Energien?
Bei der Förderung von erneuerbaren Energien und beim Klimaschutz können Gemeinden nur eine begrenzte Rolle spielen, indem sie Maßnahmen in den Bereichen Verkehr und Energieverbrauch ergreifen und durch die Ausstattung von Gebäuden mit gutem Beispiel vorangehen. Die Handlungsmöglichkeiten der Länder sind größer, denn sie können finanzielle Anreize geben (z. B. für Erdwärme). Dies gilt auch für den Bund, der beispielsweise die Energieversorger zwingen kann, Sonnen- oder Windenergie zu hohen Preisen zurückzukaufen.

Das Interview führte Cathie Allmendinger